Die Steuerklassen entscheiden, wie viel Lohnsteuer ein Arbeitnehmer stemmen muss. Ein Überblick der unterschiedlichen Lohnsteuerklassen zeigt, ob sich ein Wechsel lohnt.
Düsseldorf Jeder Arbeitsnehmerin Deutschlandzahlt Lohnsteuer. Die Höhe der Lohnsteuer hängt dabei von der Steuerklasse ab, der die jeweilige Person durch das Finanzamt zugeordnet ist. WelcheSteuerklasse die Behörde einem zuweist, entscheiden unterschiedliche Faktoren.
Gerade für die jährliche Steuererklärung kann ein Wechsel in eine andere Steuerklasse beziehungsweise eine andere Kombination zweier Klassen finanzielle Vorteile mit sich bringen. Doch nur Wenige kennen die Lohnsteuerklassen in Deutschland im Detail.
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Auch das Nettogehalt eines jeden Arbeitnehmers wird über die jeweilige Steuerklasse beeinflusst – wie sich das bei Ihrem Einkommen gestaltet, lässt sich einfach mit unserem Brutto-Netto-Rechner 2023berechnen.
Wie aber werden die Steuerklassen definiert? Ist ein Wechsel zwischen den Klassen möglich? Welche Steuerklasse eignet sich für wen in welcher Situation am besten? Die wichtigsten Informationen zu den Vor- und Nachteilen der Steuerklassen 1 bis 6 im Jahr 2023haben wir in einem Überblick zusammengefasst.
So unterscheiden sich die Steuerklassen I bis VI im Jahr 2023
Warum gibt es überhaupt verschiedene Steuerklassen in Deutschland?
Arbeitgeber in Deutschland sind dazu verpflichtet, die Lohnsteuer vom Bruttoverdienst des Arbeitnehmers einzubehalten und diese an das Finanzamt abzuführen. Die Zuordnung der Arbeitnehmer in Steuerklassen soll diesen Prozess für den Arbeitgeber erleichtern, da in den Lohnsteuerklassen die unterschiedlichen Einkommens- und Freibeträge sowie die im Steuerrecht geregelten Pauschalen bei der Lohnsteuervorauszahlung bereits berücksichtigt werden.
Um in eine Steuerklasse in Deutschland eingruppiert zu werden, muss der Steuerzahler unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sein. Das trifft gemäß dem Einkommensteuergesetz auf alle natürlichen Personen zu, die im Inland einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben – sprich in Deutschland gemeldet sind und hier leben.
Welche Steuerklassen gibt es in Deutschland?
In Deutschland gibt es insgesamt sechs unterschiedliche Steuerklassen. Diese richten sich an unterschiedliche arbeitende Personengruppen und definieren sich hauptsächlich über den Familienstand der jeweiligen Person. Verheiratete Paare fallen beispielsweise in eine andere Steuerklasse als Singles oder Verwitwete.
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Wie komme ich in eineSteuerklasse?
Das Finanzamt ordnet jedem Arbeitnehmereine Steuerklasse zu und berücksichtigt dabei den Familienstand der jeweiligen Person. Kinderlose Singles werden demnach in eineandereSteuerklasse sortiert als ein Ehepaar mit Kindern.
Wie erfahre ich meine Steuerklasse?
Die persönliche Steuerklasse lässt sich ganz einfach herausfinden. Der einfachste Weg ist der Blick auf die Gehaltsabrechnung. Die Lohnsteuerklasse steht auf jeder Lohnabrechnung, die ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber erhält.
Welche Steuerklasse bringt im Jahr 2023welche Vorteile?
Jede der sechs Steuerklassen eignet sich für unterschiedliche Lebensumstände. Die Steuerklassen 3 und 5 können etwa nur bei einer gemeinsamen Steuererklärung von verheiraten Ehepartnern und eingetragenen Lebenspartnerschaften genutzt werden. Das ist sinnvoll, wenn ein Partner signifikant mehr Geld verdient als der andere. Sie können aber auch beide Steuerklasse 4 nutzen. Die genauere Ausführung folgt weiter unten.
Grundsätzlich istfür die Einordnung in eine Steuerklasse der persönliche Familienstand ein ausschlaggebender Faktor.
Warum haben die Steuerklassen Freibeträge?
Der Jahresfreibetrag soll eine Grundlage dafür schaffen, dass Arbeitnehmer ihrer persönlichen und familiären Situation entsprechend besteuert werden. Freibeträge sind ein Mittel, um besondere Ausgaben steuerlich zu vergünstigen, etwa die Erziehung von Kindern oder Pflege von Angehörigen.
Der Jahresfreibetrag setzt sich dabei aus den unterschiedlichen Freibeträgen der einzelnen Lohnsteuerklassen zusammen. Diese können sich wiederum von Steuerklasse zu Steuerklasse unterscheiden.Eine Berechnung beziehungsweise ein Vergleich dieser Freibeträge kann sich daher lohnen.
Welche Freibeträge berücksichtigen die Steuerklassen im Jahr 2023?
Die einzelnen Freibeträge der Steuerklassen in Deutschland bringen steuerliche Vorteile. So sind die einzelnen Freibeträge definiert:
- Grundfreibetrag: Dieser Betrag stellt einen Teil des Einkommens eines Arbeitnehmers steuerfrei. 10.908Euro dienen 2023 als Sicherung der Lebensgrundlage.
- Arbeitnehmerpauschbetrag/Werbungskostenpauschbetrag: Dies ist ein Betrag, der bei der Ermittlung der Einkünfte pauschal von den Einnahmen abgezogen wird – sofern keine höheren Werbungskosten nachgewiesen werden. Dies erfolgt auf Grundlage des § 9a Nr. 1 EStG. Die Kurzform „Pausch“ steht hier als Abkürzung für „Pauschal“. Für Werbungskosten werden pauschal 1.230 Euro angerechnet. Die Homeoffice-Pauschale wird dabei gemeinsam mit der Werbungskostenpauschale verrechnet.
- Sonderausgabenpauschbetrag/Sozialausgabenpauschbetrag: Bestimmte Kosten gelten als Sonderausgaben. Dazu zählen unter anderem Beiträge zur gesetzlichen und privaten Altersvorsorge, Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, Ausbildungskosten, die Kirchensteuer sowie Spenden oder Mitgliedsbeiträge. Werden in der Steuererklärung für 2022keine Sonderausgaben vermerkt, berücksichtigt das Finanzamt automatisch den Sonderausgabenpauschbetrag. Dieser beläuft sich jährlich auf 36 Euro für Singles und 72 Euro für verheiratete Menschen.
- Vorsorgepauschbetrag/Vorsorgepauschale: Dieser Betrag wird bei der Berechnung der Lohnsteuer berücksichtigt und stellt Ausgaben des Steuerpflichtigen für eine soziale Sicherung steuerfrei. Ist Arbeitslohn bezogen worden, wird für die Vorsorgeaufwendungen eine Pauschale als Freibetrag abgezogen. Diese ist vom jeweiligen Bruttoeinkommen abhängig und in § 39b Absatz 2 Nummer 3 EStG genau geregelt.
- Alleinerziehendenentlastungsbetrag: Der Beitrag dient der Entlastung einer alleinerziehenden steuerpflichtigen Person. Der Alleinerziehendenentlastungsbetrag kann im Kalenderjahr von der Summe der Einkünfte abgezogen werden, sofern zum Haushalt mindestens ein Kind gehört, für das der Person ein Kinderfreibetrag oder Kindergeld zusteht. DerAlleinerziehendenentlastungsbetrag ist aufgrund der Corona-Pandemiein Deutschlandstark angehoben worden. Im Jahr 2023 beläuft er sich auf4.260Euro bestehen. Für ein zweites Kind kommen noch 240 Euro hinzu.
- Kinderfreibetrag: Dies ist ein Freibetrag, der bei der Besteuerung von Eltern einen bestimmten steuerfreien Geldbetrag stellt. Er dient als Steuerentlastung für Ausgaben, die Eltern für ihre Kinder aufwenden müssen. Für 2023 beträgt der Kinderfreibetrag6.024 Euro, je Elternteil also 3.012 Euro.
- Freibetrag für Betreuungs- oder Ausbildungsbedarf der Kinder: 1464 Euro (beide Eltern zusammen 2928 Euro).
>>Lesen Sie hier:Diese neuen Fristen gelten für die Abgabe der Einkommensteuererklärung
Steuerklasse 1 im Überblick – Vorteile und Freibeträge 2023
Die Steuerklasse 1 ist für Singles oder nicht mehr verheiratete Steuerzahler vorgesehen. Diese Klasse richtet sich demnach an Personen, die ledig, unverheiratet, geschieden oder verwitwet sind.
Personen dieser Lohnsteuerklasse können nicht in jede Steuerklasse wechseln. Zum Beispiel sind die Steuerklassen 3 oder 4 ausschließlich für Verheiratete beziehungsweise eingetragene Partnerschaften vorgesehen.
Ledige mit Kindern, die aber nicht im eigenen Haushalt leben, werden ebenfalls der Steuerklasse 1 zugeordnet. Sollte das Kind dauerhaft im Haushalt leben, wird die ledige Person der Steuerklasse 2 zugeordnet.
Die jeweiligen steuerlichen Abzüge, die in Steuerklasse 1 geleistet werden müssen, werden abhängig der jeweiligen Gehaltshöhe des Steuerzahlers berechnet. Ausnahme: Ein Arbeitnehmer ist Minijobber und überschreitet dabeidie Verdienstgrenze von monatlichen 520 Euro nicht. Bei einem 520-Euro-Job bleibt das Einkommen ohnehin unversteuert. Die Einordnung in eine Steuerklasse istbedeutungslos, weilkeine steuerlichen Abzüge geltend gemacht werden. Ab einem Gehalt von 521 Euro im Monat muss der Arbeitnehmer neben der Lohnsteuer, auch Sozialabgaben wie die Pflegeversicherung, Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung oder die Rentenversicherung zahlen.
Personen, die der Steuerklasse 1zugeordnet sind und Kinder haben, erhalten den vollen Kinderfreibetrag und den Freibetrag für Betreuungs- und Ausbildungsbedarf. Die beiden Freibeträge werden in der Einkommensteuer zusammen verrechnet.
Freibeträge der Steuerklasse 1 im Jahr 2023
- Grundfreibetrag: 10.908Euro
- Arbeitnehmerpauschbetrag (auch bekannt als Werbungskostenpauschale): 1.230 Euro
- Sonderausgabenpauschbetrag: 36 Euro
- Vorsorgepauschale: Orientiert sich am Bruttolohn
- Kinderfreibetrag:3.012Euro (beide Eltern zusammen 6.024Euro)
- Freibetrag für Betreuungs- oder Ausbildungsbedarf der Kinder: 1.464 Euro
Beträge, welche die Freibeträge der Steuerklasse 1 überschreiten, müssen versteuert werden.
Steuerklasse 2 im Überblick – Vorteile und Freibeträge 2023
Die Steuerklasse 2 richtet sich an Alleinerziehende, Ledige, Verwitwete oder Geschiedene mit Kindern. Personen dieser Steuerklasse haben einen Anspruch auf steuerliche Entlastung – zahlen also weniger Steuern. Grund dafür ist der sogenannte Alleinerziehendenentlastungsbetrag, oder kurz Entlastungsbeitrag. Voraussetzung ist, dass das Kind im eigenen Haushalt lebt und keine weitere volljährige Person den Haushalt teilt. Die Entlastung beträgt 4.260Euro. Für jedes folgende Kind werden 240 Euro als absetzbarer Entlastungsbetrag anerkannt.
Der Freibetrag ist nicht zu verwechseln mit dem Kinderfreibetrag von 6.024Euro, also 3.012Euro pro Elternteil. Darüber hinaus gibt es noch einen Freibetrag für Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf der Kinder in Höhe von 2.928 Euro, also 1.464 Euro je Elternteil. Die beiden Freibeträge werden in der Einkommensteuer zusammen verrechnet.
Gleichzeitig bietet Steuerklasse 2 von allen Lohnsteuerklassen die meisten Freibeträge. Neben dem Grundfreibetrag oder dem Arbeitnehmerpauschbetrag profitieren Arbeitnehmervom Alleinerziehendenentlastungsbetrag, der nur in Lohnsteuerklasse 2 vorgesehen ist.
Freibeträge der Steuerklasse 2 im Jahr 2023
- Grundfreibetrag: 10.908Euro
- Arbeitnehmerpauschbetrag: 1.230 Euro
- Sozialausgabenpauschbetrag: 36 Euro
- Vorsorgepauschale: abhängig vom Bruttoverdienst
- Kinderfreibetrag:3.012Euro (beide Eltern zusammen 6.024Euro)
- Freibetrag für Betreuungs- oder Ausbildungsbedarf der Kinder: 1.464 Euro (beide Eltern zusammen 2.928 Euro)
- Alleinerziehendenentlastungsbetrag (Entlastungsbetrag):4.260Euro für das erste Kind, zusätzlich 240 Euro für jedes weitere Kind
Beträge, welche die Freibeträge der Steuerklasse 2 überschreiten, müssen versteuert werden.
Steuerklasse 3 im Überblick – Vorteile und Freibeträge 2023
Steuerklasse 3 ist nur für verheiratete bzw. in einereingetragenen Lebenspartnerschaft lebende Alleinverdiener oder Doppelverdiener möglich, bei dem einer der beiden Partner auf Antrag die Steuerklasse 5 gestellt hat. Es ist die Steuerklasse mit dem geringsten Steuersatz, aber auch ohne Freibeträge. Die Idee dieser Kombination basiert auf einem Alleinverdienermodell, wo eine Person das Haupteinkommen für die Ehepartner und auch Familie generiert.
Der Alleinverdiener bekommt die Steuerklasse 3 zugewiesen und kann ausschließlich in dieser Kombination mit der Lohnsteuerklasse 5 für den Geringverdiener beantragen.
Die Folge: Da es in der Steuerklasse 5 keinen Grundfreibetrag in Höhe von 10.908Euro gibt, wird dieser doppelt dem Einkommen in Steuerklasse 3 zugerechnet. Damit wird das Gehalt des Geringverdieners deutlich stärker besteuert als das des Alleinverdieners. Das geringe Einkommen „lohnt“ sich kaum noch.
Fälschlicherweise wird dieses Modell häufig als faires Modell für Ehepartner empfohlen mit dem Hinweis, dass es steuerlich günstiger sei. Der Blick auf die Aufteilung Steuerklasse 4/4 zeigt jedoch, dass es sich hierbei um ein hartnäckiges Gerücht handelt.
Weniger Steuern zahlen Ehepaare mit der Wahl der Steuerklasse nämlich nicht. Die Steuerschuld wird nur anders verteilt. Daher plant dieBundesregierung einGesetzespaket, um die Steuerklassen 3 und 5 perspektivisch abzuschaffen.
Freibeträge der Steuerklasse 3 im Jahr 2023
- Grundfreibetrag: 21.816Euro
- Arbeitnehmerpauschbetrag: 1.230 Euro
- Sozialausgabenpauschbetrag: 36 Euro
- Vorsorgepauschale: abhängig vom Bruttoverdienst
- Kinderfreibetrag:8.952Euro
Beträge, welche die Freibeträge der Steuerklasse 3 überschreiten, müssen versteuert werden.
Steuerklasse 4 im Überblick – Vorteile und Freibeträge 2023
Steuerklasse 4 richtet sich an verheiratete/in eingetragene Lebenspartnerschaft lebende Doppelverdiener. Anders als in der Kombination 3 und 5 zahlen die Partner über das Jahr gesehen jeweils nur so viele Steuern, wie es ihrem Einkommen entspricht.
Dadurch bleibt etwa auch bei unterschiedlich hohen Einkommen, etwa bei einem Teilzeitjob, mehr Netto vom Brutto.
Bei stark unterschiedlichen Einkommen kann sich zudem lohnen, das Faktorverfahren zu beantragen. Das muss alle zwei Jahre beim Finanzamt geschehen. Dann werden die bisherigen Löhne dahingehend geprüft, wie hoch der Anteil des tatsächlichen Einkommens war und in Zukunft sein wird – wer also wieviel zum gemeinsamen Einkommen beigetragen hat. Das Ergebnis muss beim Arbeitgeber angegeben werden.
Die Steuerlast wird daraufhin angepasst. Das sorgt letztlich für eine gerechtere Besteuerung im Sinne einer gleichberechtigten Partnerschaft.
Der Wechsel in Steuerklasse 4 kann, anders als der Wechsel in 3/5, auch von den Ehepartnern einzeln beantragt werden.
Freibeträge der Steuerklasse 4 im Jahr 2023
- Grundfreibetrag: 21.816 Euro (10.908 Euro pro Partner)
- Arbeitnehmerpauschbetrag: 1.230 Euro
- Sozialausgabenpauschbetrag: 36 Euro
- Vorsorgepauschale: abhängig vom Bruttoverdienst
- Kinderfreibetrag:6.024Euro
- Freibetrag für Betreuungs- oder Ausbildungsbedarf der Kinder: 2928 Euro
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Steuerklasse 5 im Überblick – Vorteile und Freibeträge 2023
Nur Verheiratete oder eingetragene Lebenspartner können Steuerklasse 5 auswählen. Diese Lohnsteuerklasse fungiert dabei als eine Art Gegenstück zur Steuerklasse 3 und kann nur in Kombination mit dieser beantragt und genutzt werden.Dabei gilt, dass derjenige mit dem geringeren Einkommen Steuerklasse 5 wählt.
Die Kombination aus Steuerklasse 3 und 5 sorgt dafür, dass das Einkommen in der Steuerklasse 3 weniger besteuert wird. Im Gegensatz zu den Steuerklassen 1, 2, 3 und 4 greift in der Lohnsteuerklasse 5 allerdings kein Grundfreibetrag und kein Kinderfreibetrag. Dieser wird ausschließlich der Person zuerkannt, die der Steuerklasse 3 angehört.
Freibeträge der Steuerklasse 5 im Jahr 2023
- Arbeitnehmerpauschbetrag: 1.230 Euro
- Sozialausgabenpauschbetrag: 36 Euro
- Vorsorgepauschale: Gestaltet sich anhand des Bruttoverdienstes
Beträge, welche die Freibeträge der Steuerklasse 5 überschreiten, müssen versteuert werden.
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Steuerklasse 6 im Überblick – Vorteile und Freibeträge 2023
Steuerklasse 6 richtet sich an Personen mit zusätzlicher Lohnsteuerkarte für ein weiteres Dienstverhältnis. Grundsätzlich liegt in Steuerklasse 6 die größte Steuerbelastung vor, da weder Kinderfreibetrag noch der Arbeitnehmerpauschbetrag oder der Grundfreibetrag geltend gemacht werden können. Gerechtfertigt werden die hohen Abzüge und wenigen Jahresfreibeträge durch das zweite Arbeitsverhältnis, da die Person dadurch prinzipiell mehr verdient.
Hat ein Arbeitnehmer neben dem Hauptberuf noch einen Zweitjob oder eine geringfügige Beschäftigung, ist er oder sie nicht mehr nur in eine Steuerklasse eingeordnet, sondern hat neben seiner bisherigen Lohnsteuerklasse auch die Steuerklasse 6.
Vor dem Beginn eines Nebenjobs mit Steuerklasse 6 ist es also sinnvoll nachzurechnen, ob sich dieser Zweitjob finanziell lohnt. In Steuerklasse 6 spielt es keine Rolle, ob man verheiratet ist oder Kinder hat. Denn hier können keine Jahresfreibeträge angerechnet werden. Damit unterscheidet sich die Lohnsteuerklasse 6 grundsätzlich von den Steuerklassen 1 bis 5.
Tabelle: Die Freibeträge der Steuerklassen 1 bis 6 für das Jahr 2023
Lohnsteuerklasse | Art des Freibetrages | Höhe des Freibetrages |
Steuerklasse 1 | Grundfreibetrag Arbeitnehmerpauschbetrag Sozialausgabenpauschbetrag Vorsorgepauschale Kinderfreibetrag | 10.908Euro 1.230 Euro 36 Euro vom Bruttoverdienst abhängig 6.024Euro |
Steuerklasse 2 | Grundfreibetrag Arbeitnehmerpauschbetrag Sozialausgabenpauschbetrag Vorsorgepauschale Kinderfreibetrag Alleinerziehendenentlastungsbetrag | 10.908Euro 1.230 Euro 36 Euro vom Bruttoverdienst abhängig 6.024Euro 4.260Euro fürs erste Kind, 240 Euro absetzbar für jedes weitere |
Steuerklasse 3 | Grundfreibetrag Arbeitnehmerpauschbetrag Sozialausgabenpauschbetrag Vorsorgepauschale Kinderfreibetrag | 21.816Euro 1.230 Euro 36 Euro vom Bruttoverdienst abhängig 8.952Euro |
Steuerklasse 4 | Grundfreibetrag Arbeitnehmerpauschbetrag Sozialausgabenpauschbetrag Vorsorgepauschale Kinderfreibetrag | 21.816Euro 1.230 Euro 36 Euro vom Bruttoverdienst abhängig 8.952Euro |
Steuerklasse 5 | Arbeitnehmerpauschbetrag Sozialausgabenpauschbetrag Vorsorgepauschale | 1.230 Euro 36 Euro vom Bruttoverdienst abhängig |
Steuerklasse 6 | keine | keine |
Ändern sich die Steuerklassen bald? Werden das Ehegattensplitting und die Steuerklassen 3 und 5 abgeschafft?
Die Ampelkoalition will das deutsche Steuersystem reformieren - und damit auch die Steuerklassen. Wann letztere aber genau verändert werden sollen, ist aktuell fraglich. Auf Seite 92 des Koalitionsvertrags der Regierungsparteien heißt es dazu: „Wir wollen die Familienbesteuerung so weiterentwickeln, dass die partnerschaftliche Verantwortung und wirtschaftliche Unabhängigkeit mit Blick auf alle Familienformen gestärkt werden. Im Zuge einer verbesserten digitalen Interaktion zwischen Steuerpflichtigen und Finanzverwaltung werden wir die Kombination aus den Steuerklassen III und V in das Faktorverfahren der Steuerklasse IV überführen, das dann einfach und unbürokratisch anwendbar ist und mehr Fairness schafft."
Tatsächlich sollen die Steuerklassen 3 und 5 also langfristig abgeschafft werden. Ehepaare sollen demnach nach Steuerklasse 4 besteuert werden. Ein genauer Zeitpunkt dafür steht aber nicht fest.
Wann muss ich meine Steuerklasse ändern?
Sollte sich der Familienstand ändern – beispielsweise durch eine Heirat– ändert das Finanzamt die Einordnung automatisch in die Steuerklasse 4.
Aber Achtung: Diese Einordnung – beispielsweise in Steuerklasse 4 – muss nicht zwingend die beste Option sein, da sich unter Umständen eine Kombination unterschiedlicher Steuerklassen oder ein Wechsel in eine andere Lohnsteuerklasse durchaus auszahlen kann.
Um einen solchen Wechsel in eine andere Lohnsteuerklasse zu beantragen, gibt es ein Formular mit dem Namen „Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten/Lebenspartnern“. Die Steuerklasse lässt sich mit diesem Antrag ändern.
Gibt es das Formular auf Lohnsteuerklassenwechsel auch online?
Ja, wer seine Steuererklärung online einreicht, kann per Elster auch einen Lohnsteuerklassenwechsel vornehmen.
Außerdem stellen die Bundesfinanzverwaltungen ein Formular für den Wechsel der Lohnsteuerklasse als PDF-Datei online bereit. Den Antrag auf Steuerklassenwechsel können Sie als PDF-Datei einfach online downloaden oder direkt im Dokument ausfüllen und ausdrucken.
Seit dem Jahreswechsel 2020können Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner mehrmals pro Jahr die Steuerklasse beim Finanzamt wechseln. Bislang war das nur einmal pro Jahr möglich.
Muss ich beim Steuerklassenwechsel eine Frist beachten?
Seit dem 1. Januar 2020können Ehepartner und Lebenspartner die Steuerklasse mehrfach im Jahr ändern. Anders als noch im vergangene Jahr müssen heute dafür keine besonderen Voraussetzungen erfüllt werden.
Zuvor galt beispielsweise für Ehepaare und eingetragene Lebenspartner der 30. November eines Jahres als Frist für den Wechsel in eine andere Lohnsteuerklasse – der Wechsel der Steuerklasse zeigt sich immer erst im Folgemonat auf der Lohnabrechnung.
Steuerklassen I bis VI im Jahr 2023in der Tabelle
Lohnsteuerklasse | gilt für... |
Steuerklasse 1 | Ledige, Verwitwete oder Geschiedene ohne Kinder oder aber Verheiratete, die in Trennung leben |
Steuerklasse 2 | Alleinerziehende, Ledige, Verwitwete oder Geschiedene mit Kindern, die Anspruch auf Entlastung haben |
Steuerklasse 3 | verheiratete Alleinverdiener oder Doppelverdiener, bei dem der Partner auf Antrag die Steuerklasse V hat |
Steuerklasse 4 | verheiratete Doppelverdiener |
Steuerklasse 5 | Partner, die diese Steuerklasse beantragt haben – (siehe Steuerklasse III) |
Steuerklasse 6 | Personen mit zusätzlicher Lohnsteuerkarte für ein weiteres Dienstverhältnis. Teuerste Steuerklasse, keine Freibeträge |
Mehr: Kirchensteuer -Gott auf der Gehaltsabrechnung
Dieser Artikel erschien bereits am 18.02.2020. Der Artikel wurde erneut geprüft und mit leichten Anpassungen aktualisiert.
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